Aktionärsstruktur

Inhaber von Stimmrechten an der Gesellschaft sind nach dem Recht Luxemburgs gesetzlich verpflichtet, sowohl der Gesellschaft als auch der luxemburgischen Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Handelstagen, Beteiligungen ab gewissen Schwellenwerten anzuzeigen. Der geringste eine Anzeigepflicht auslösende Schwellenwert beträgt 5% des stimmberechtigten Grundkapitals. 

Das stimmberechtigte Grundkapital der Gesellschaft umfasst derzeit insgesamt 36.359.162 börsennotierte Stammaktien (ordinary shares) plus 1 nicht gehandelte unbeschränkte Aktie (unlimited share). 

Anzahl der für die Marktkapitalisierung relevanten ausstehenden Publikums-Aktien: 36.359.162

Informationen zu den von uns erhaltenen Stimmrechtsmitteilungen von Aktionären finden Sie hier