Stimmrechtsmitteilungen

Aktien und Stimmrechte 

Ein Aktionär der H2APEX Group SCA (die “Gesellschaft”), teilt der Gesellschaft seinen Anteil an den Stimmrechten der Gesellschaft mit, den er hält, wenn er durch Erwerb oder Veräußerung von Aktien der Gesellschaft die Schwelle von 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 33 ⅓ %, 50 % und 66 ⅔ % erreicht, über- oder unterschreitet. Der Anteil der Stimmrechte wird ausgehend von der Gesamtzahl der mit Stimmrechten versehenen Aktien berechnet, auch wenn die Ausübung dieser Stimmrechte ausgesetzt ist.

Diese Mitteilungspflicht gilt auch für eine natürliche oder juristische Person, sofern sie in einem oder mehreren der folgenden Fälle zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Ausübung von Stimmrechten berechtigt ist:

  1. Stimmrechte, die von einem Dritten gehalten werden, mit dem diese natürliche oder juristische Person eine Vereinbarung getroffen hat, die beide verpflichtet, langfristig eine gemeinsame Politik bezüglich der Geschäftsführung des betreffenden Emittenten zu verfolgen, indem sie die von ihnen gehaltenen Stimmrechte einvernehmlich ausüben;
     
  2. Stimmrechte, die von einem Dritten aufgrund einer Vereinbarung mit dieser natürlichen oder juristischen Person gehalten werden, die eine zeitweilige Übertragung dieser Stimmrechte gegen Gegenleistung vorsieht;
     
  3. Stimmrechte aus Aktien, die bei dieser natürlichen oder juristischen Person als Sicherheit verwahrt werden, sofern Letztere die Stimmrechte hält und ihre Absicht bekundet, sie auszuüben;
     
  4. Stimmrechte aus Aktien, an denen zugunsten dieser natürlichen oder juristischen Person ein Nießbrauch bestellt ist;
     
  5. Stimmrechte, die von einem von dieser natürlichen oder juristischen Person kontrollierten Unternehmen gehalten oder gemäß den Buchstaben a) bis d) ausgeübt werden können;
     
  6. Stimmrechte aus Aktien, die bei dieser natürlichen oder juristischen Person verwahrt sind und die Letztere nach eigenem Ermessen ausüben kann, wenn keine besonderen Weisungen der Aktionäre vorliegen;
     
  7. Stimmrechte, die von einem Dritten in eigenem Namen für Rechnung dieser natürlichen oder juristischen Person gehalten werden;
     
  8. Stimmrechte, die diese natürliche oder juristische Person als Bevollmächtige ausüben kann und die die Letztere nach eigenem Ermessen ausüben kann, wenn keine besonderen Weisungen der Aktionäre vorliegen.


Spezifische Finanzinstrumente

Diese selbe Mitteilungspflicht gilt auch für natürliche oder juristische Personen, die direkt oder indirekt so genannte spezifische Finanzinstrumente halten, die 
 

  1. dem Inhaber bei Fälligkeit im Rahmen einer förmlichen Vereinbarung entweder das unbedingte Recht auf Erwerb mit Stimmrechten verbundener und bereits ausgegebener Aktien der Gesellschaft, oder aber ein Ermessen in Bezug auf sein Recht auf Erwerb dieser Aktien verleihen;
     
  2. nicht unter Buchstabe (y) fallen, die aber auf Aktien bezogen sind, die unter jenen Buchstaben fallen, und die eine vergleichbare wirtschaftliche Wirkung haben wie die unter jenem Buchstaben genannten Finanzinstrumente, unabhängig davon, ob sie einen Anspruch auf physische Abwicklung einräumen oder nicht.


In der vorzunehmenden Mitteilung ist die Art der gemäß Buchstabe (y) und der gemäß Buchstabe (z) gehaltenen Finanzinstrumente aufzuschlüsseln, wobei zwischen den Finanzinstrumenten, die einen Anspruch auf physische Abwicklung einräumen, und denjenigen, die einen Anspruch auf Barausgleich einräumen, zu unterscheiden ist.

Die Anzahl der Stimmrechte wird unter Bezugnahme auf die volle nominale Anzahl der dem Finanzinstrument zugrunde liegenden Aktien berechnet, es sei denn, das Finanzinstrument sieht ausschließlich einen Barausgleich vor; in diesem Fall wird die Anzahl der Stimmrechte auf einer ‚delta-angepassten‘ Basis berechnet, wobei die nominale Anzahl der zugrunde liegenden Aktien mit dem Delta des Instruments multipliziert wird. Zu diesem Zweck hat der Inhaber sämtliche Finanzinstrumente, die sich auf die Gesellschaft beziehen, zusammenzurechnen und mitzuteilen. In die Berechnung der Stimmrechte fließen nur Erwerbspositionen ein. Erwerbspositionen werden nicht mit Veräußerungspositionen, die sich auf die Gesellschaft beziehen, verrechnet.

Für die Zwecke der Mitteilungspflicht von so genannten spezifischen Finanzinstrumenten werden folgende Instrumente als Finanzinstrumente betrachtet, sofern sie eine der in Buchstabe (y) oder(z) genannten Bedingungen erfüllen:

  1. übertragbare Wertpapiere;
  2. Optionen;
  3. Terminkontrakte;
  4. Swaps;
  5. Zinsausgleichsvereinbarungen;
  6. Differenzgeschäfte und
  7. alle anderen Kontrakte oder Vereinbarungen mit vergleichbarer wirtschaftlicher Wirkung, die physisch oder bar abgewickelt werden können. 


Zusammenrechnung

Alle beschriebenen Mitteilungspflichten hinsichtlich Aktien und Stimmrechten sowie spezifische Finanzinstrumente gelten auch für eine natürliche oder juristische Person, wenn die Anzahl der direkt oder indirekt gehaltenen Stimmrechte zusammengerechnet mit der Anzahl der Stimmrechte in Bezug auf direkt oder indirekt gehaltene spezifische Finanzinstrumente die im ersten Paragraphen oben festgelegten Schwellen erreicht, überschreitet oder unterschreitet.

In der vorzunehmenden Mitteilung ist die Anzahl der Stimmrechte aus Aktien und der in Bezug auf spezifische Finanzinstrumente gehaltenen Stimmrechte aufzuschlüsseln.

Stimmrechte in Bezug auf spezifische Finanzinstrumente, die bereits mitgeteilt wurden, sind erneut mitzuteilen, wenn die natürliche oder juristische Person die zugrunde liegenden Aktien erworben hat und dieser Erwerb dazu führt, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte aus Aktien der Gesellschaft die im ersten Paragraphen oben genannten Schwellen erreicht oder überschreitet.

Die Stimmrechtsmitteilungen erfolgen so rasch wie möglich, spätestens jedoch nach drei Handelstagen, gerechnet ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem der Aktionär von dem Erwerb oder der Veräußerung oder der Möglichkeit der Ausübung der Stimmrechte Kenntnis erhält oder an dem er unter den gegebenen Umständen davon hätte Kenntnis erhalten müssen, ungeachtet des Tages, an dem der Erwerb, die Veräußerung oder die Möglichkeit der Ausübung der Stimmrechte wirksam wird, oder über das Ereignis, das die Aufteilung der Stimmrechte verändert, informiert wird.

Wir bitten Aktionäre, die gemäß dem Luxemburger Transparenzgesetz zur Mitteilung verpflichtet sind, ihre Mitteilung an die H2APEX Group SCA an folgende Adresse zu richten: 

Investor Relations
Investor.Relations(at)h2apex.com

H2APEX Group SCA
19, rue de Flaxweiler
6776 Grevenmacher
Luxemburg 

Phone: +352 28 38 47 20
Fax: +352 28 38 47 29

Wir machen unsere Aktionäre ebenfalls darauf aufmerksam, dass jede Mitteilung gemäß dem Luxemburger Transparenzgesetz gleichzeitig an die Luxemburger Wertpapieraufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) zu übersenden ist. Die CSSF hat auf ihrer Internetseite Hinweise und Mitteilungsformulare zu den Veröffentlichungspflichten nach dem Luxemburger Transparenzgesetz veröffentlicht. Den Link auf die Internetseite der CSSF finden Sie hier.

Unter bestimmten, eng definierten Bedingungen können ggf. Ausnahmen zu den oben dargestellten Mitteilungspflichten anwendbar sein. Für weitere Informationen bezüglich allfällig anwendbarer Ausnahmen bitten wir, sich auf die entsprechenden Artikel des abgeänderten Transparenzgesetzes vom 11. Januar 2008 zu beziehen. 

Der H2APEX Group SCA (ehem. Helikos SE) wurden folgende Stimmrechtsmitteilungen nach dem Luxemburger Transparenzgesetz gemeldet:

2024
07. Oktober 2024Klaus Röhrig
07. Oktober 2024Florian Schuhbauer
22. Juli 2024Thomas Terschluse & Hannes Riekenberg
2023
16. November 2023Thomas Terschluse & Hannes Riekenberg
16. Februar 2023Florian Schuhbauer
16. Februar 2023Klaus Röhrig
07. Februar 2023White Elephant
06. Februar 2023White Elephant
27. Januar 2023Attachment Atlan Management GmbH
27. Januar 2023Atlan Management GmbH
27. Januar 2023Quaero Capital S.A.
26. Januar 2023Mistral Media AG
2017
30. November 2017White Elephant S.à r.l.
30. November 2017Wendel SE
15. November 2017Heidelberger Beteiligungsholding AG
26. September 2017Eiflia Holding GmbH 
25. September 2017Roland Lienau 
25. September 2017Wendel SE 
21. September 2017Tender White Elephant S.à r.l. 
21. September 2017Kauf White Elephant S.à r.l. 
19. September 2017Verkauf Greenock S.à r.l. / Kauf VM Holding GmbH & Co. KG 
30. Juni 2017Quaero Capital S.A.
2016
20. September 2016Quaero Capital S.A.
12. April 2016Quaero Capital S.A.
2011
21. November 2011exceet eigene Aktien
13. September 2011Deutsche Bank AG Korrektur
25. August 2011Citigroup Global Markets Limited
25. August 2011Roland Lienau Korrektur
25. August 2011Eiflia Holding GmbH Korrektur 
25. August 2011Wendel S.A. Korrektur
12. August 2011exceet eigene Aktien Korrektur
10. August 2011Jan Trommershausen Korrektur
10. August 2011Robert Wolny Korrektur
10. August 2011Ventizz Holding Korrektur
10. August 2011Ulrich Reutner Korrektur
10. August 2011Eiflia Holding GmbH
10. August 2011Wendel S.A.
10. August 2011Deutsche Bank AG